Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietomnibusverkehr
der Ivy’s Busreisen

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Mietomnibusbedingungen, nachfolgend „MOB“ abgekürzt, werden bei Vertragsschluss, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Vertrages, der im Falle der Anmietung von Omnibussen zwischen uns, der Firma Ivy’s Busreisen (nachfolgend „Busunternehmen“ bzw. „BU“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „AG“) zustande kommt.

Bitte lesen Sie diese MOB vor der Auftragserteilung sorgfältig durch.

Wir empfehlen die Mitführung dieser MOB während der Fahrt sowie die Unterrichtung Ihrer Reiseleiter, Beauftragten und Fahrgäste über deren Inhalt, damit sich alle jederzeit über ihre Rechte und Pflichten orientieren können.

1. Rechtsgrundlagen, Anwendungsbereich

1.1 Auf die Rechts- und Vertragsbeziehungen zwischen BU und AG finden vorrangig die individuellen Vereinbarungen (insbesondere Preise und Leistungen), diese AGB sowie hilfsweise die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) Anwendung.

1.2 Diese Bedingungen gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) sowie Unternehmer (§ 14 BGB).

1.3 Für Unternehmer gilt zusätzlich:

Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge.
§§ 651a ff. BGB finden keine Anwendung bei unternehmerischen Zwecken.
AGB des Auftraggebers sind ausgeschlossen, auch ohne ausdrücklichen Widerspruch.

1.4 Zwingende gesetzliche Vorschriften (z. B. Personenbeförderungsrecht) bleiben unberührt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Anfrage durch AG: mündlich, telefonisch, schriftlich, E-Mail, Fax oder online.

2.2 BU informiert über Leistungen und Preise (kein verbindliches Angebot).

2.3 Auftrag = verbindliches Angebot des AG.

2.4 Onlinebuchung wird durch „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich.

2.5 AG ist 7 Werktage an sein Angebot gebunden.

2.6 Grundlage: Angebotsdaten + diese AGB.

2.7 Vertrag entsteht mit Auftragsbestätigung durch BU.

2.8 Alternativ: Vertrag durch Annahme eines verbindlichen Angebots des BU.

2.9 Bei Gruppen gilt die Organisation als Vertragspartner.

3. Leistungen und Pflichten

3.1 Leistung: Bereitstellung des Fahrzeugs inkl. Fahrer.

3.2 Anlass/Zweck der Fahrt ist nicht automatisch Vertragsbestandteil.

3.3 Termingebundene Fahrten:

Planung durch BU
Hinweise durch AG erforderlich
Keine Haftung für Verspätungen
Zusatzkosten trägt AG

3.4 Keine Aufsichtspflicht über Fahrgäste (auch nicht bei Minderjährigen).

3.5 Bei eingeschränkter Mobilität:

Leistungen nur bei Vereinbarung
AG muss Bedarf vorab melden

3.6 Keine Haftung für Gepäcküberwachung.

3.7 AG verantwortlich für:

Einreisebestimmungen
rechtliche Folgen der Fahrt
Versicherungen

3.8–3.10 Sitzplatzvergabe liegt beim AG, Änderungen durch BU möglich (z. B. Sicherheit).

4. Leistungsänderungen

4.1 Änderungen zulässig, wenn nicht erheblich.

4.2 Gewährleistungsrechte bleiben bestehen.

4.3 BU informiert über Änderungen.

4.4 AG kann bei erheblichen Änderungen zurücktreten.

4.5–4.6 Fahrzeugwechsel möglich bei Änderungen oder höherer Gewalt.

5. Preise & Zahlung

5.1 Es gilt der vereinbarte Preis.

5.2 Enthalten: Fahrzeug, Fahrer, Betriebskosten
Nicht enthalten: Maut, Parken etc.

5.3 Zusatzleistungen werden extra berechnet.

5.4 Zahlung sofort fällig.

5.5 Auslandszahlungen spesenfrei.

5.6 Zahlung zählt bei Geldeingang.

5.7 Bei Nichtzahlung kann BU zurücktreten.

5.8 Offene Forderungen → Leistungsverweigerung möglich.

6. Preiserhöhung

6.1 Bis 10 % möglich bei Kostensteigerung.

6.2 Nur bei langfristigen Verträgen (>4 Monate).

6.3 Rücktrittsrecht ab +3 %.

7. Rücktritt durch AG

7.1 Individuelle Vereinbarungen gehen vor.

7.2 Änderungen nur mit Zustimmung BU.

7.3 Rücktritt jederzeit möglich.

7.4 BU versucht Ersatzverwendung.

7.5–7.6 Anspruch auf Vergütung, minus 30 % ersparte Kosten.

7.7 AG kann geringeren Schaden nachweisen.

7.8 Kein Anspruch bei Verschulden BU.

8. Rücktritt durch BU

BU kann zurücktreten bei:

Pflichtverletzungen
Sicherheitsrisiken
höherer Gewalt

Vergütung bleibt bestehen.

9. Haftung

9.1 Haftung begrenzt (außer bei Personenschäden).

9.2 Gepäckschäden max. 1.000 €.

10. Pflichten des AG
Verantwortung für Fahrgäste
Anweisungen des Fahrers folgen
Haftung für Schäden durch Fahrgäste
Sicherheitsvorschriften einhalten

Ausschluss von Fahrgästen möglich bei Fehlverhalten.

Beschwerden zuerst an Fahrer richten.

11. Verjährung
Personenschäden: 3 Jahre
Sonstige Ansprüche: 1 Jahr
12. Pandemie-Regelung
Leistungen nach aktuellen Vorschriften
Kein Kündigungsrecht wegen Auflagen
Mitwirkungspflicht des AG
13. Rechtswahl & Gerichtsstand
Deutsches Recht
Gerichtsstand: Sitz des BU

Mit der Bestellung werden diese AGB anerkannt.

Abweichungen bedürfen der Schriftform.
Beschwerden bitte direkt an die Verwaltung richten.

Stand: 2026

Tanner KG
Omnibusvermietung & Reisebüro
Bergstraße 2
91077 Dormitz